Dekanatssynode

Die Dekanatssynode ist das “Parlament” des Dekanats und oberstes Leitungsgremium. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Dekanates (z.B. Finanzen/Haushalt).

Die Dekanatssynode: Symbol für das Priestertum aller Gläubigen.

Schon Martin Luther betonte das Priestertum aller getauften Christen, doch die Beteiligung der Ehrenamtlichen an Leitungsgremien war nicht überall sofort vorhanden.
In der evangelischen Kirche in Bayern gab es das Protestantenedikt vom 26. Mai 1818, wonach in einer Diozösan (=Dekanats)synode zur Hälfte Pfarrer und zur Hälfte Ehrenamtliche vertreten sein müssen.
In den Generalsynoden von Ansbach und Bayreuth war aber ab 1823 das Verhältnis von Pfarrern und Ehrenamtlichen noch 6:1 und erst ab 1849 dann 1:1.
Heute werden von einer Kirchengemeinde in der Regel pro Pfarrer 2 Ehrenamtliche in die Dekanatssynode gewählt.
Außerdem sind in der Gemeinde Vertreterinnen und Vertreter anderer kirchlicher Gruppen (Werke und Dienste) beteiligt – z.B.  Altenheimseelsorge,  Erwachsenenbildung, Jugendwerk, Klinikseelsorge…